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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Heilbronn ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Die früher beim Amtsgericht Heilbronn geführten Register (Handelsregister, Vereins- und Güterrechtsregister) werden nunmehr alle bei dem Amtsgericht Stuttgart geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht Heilbronn zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Außerdem ist das Amtsgericht Heilbronn als Insolvenzgericht zuständig für den gesamten Bezirk des Landgerichts Heilbronn.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".