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Hinterlegungsstelle
Informationen und Vordrucke
I. Häufigste Hinterlegungsfälle
1. Unsicherheit über die Identität des Gläubigers
Wenn Zweifel an der Person des Empfangsberechtigten bestehen, der Schuldner aber schuldbefreiend leisten will, kann er dies durch Hinterlegung erreichen.
So kann es vorkommen, dass mehrere Personen Ansprüche auf ein und dieselbe Forderung erheben. Um nicht an den "Falschen" zu zahlen, kann der Schuldner den Geldbetrag hinterlegen. Er wird damit von seiner Schuld frei, die anderen müssen untereinander klären, wem der Betrag zusteht.
2. Annahmeverzug des Gläubigers
Wird z.B. ein wertvolles Schmuckstück verkauft und der Käufer weigert sich, das Schmuckstück entgegenzunehmen, kann der Verkäufer das Schmuckstück hinterlegen und dann vom Käufer den Kaufpreis verlangen.
3. Uneinigkeit über die Aufteilung einer Summe unter mehreren Berechtigten
Wenn z.B. eine Gesellschaft liquidiert wird und die Gesellschafter darüber streiten, wie der verbleibende Betrag zu verteilen ist, kann der Liquidator den Betrag hinterlegen.
4. Sicherheitsleistung
In vielen Urteilen wird die Zwangsvollstreckung durch die obsiegende Partei oder die Abwendung der Zwangsvollstreckung durch die unterliegende Partei von der Erbringung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Die Sicherheitsleistung kann dadurch erbracht werden, dass der erforderliche Betrag hinterlegt wird.
II. Voraussetzungen der Hinterlegung
Es muss ein Hinterlegungsgrund gegeben sein, z.B. Unsicherheit über die Identität des Gläubigers.
Nur die Tatsache, dass man an eine Person, die einen Anspruch hat, nicht zahlen möchte, rechtfertigt keine Hinterlegung.
Der Hinterlegungsgrund muss belegt werden, z.B. durch Schriftstücke, aus denen sich ergeibt, dass mehrere Personen Rechte an demselben Anspruch geltend machen.
Soll die Vollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil ermöglicht werden, ist das Urteil bzw. der Beschluss, aus dem sich Art und Höhe der Sicherheitsleistung ergibt, vorzulegen.
Wenn eine Strafkaution zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls hinterlegt werden soll, ist der Beschluss, aus dem sich die dazugehörige Entscheidung ergibt, vorzulegen.
III. Was kann hinterlegt werden?
Es können Geld, Wertpapiere, Urkunden sowie Kostbarkeiten hinterlegt werden.
IV. Auszahlung des hinterlegten Betrags
Die Auszahlung des hinterlegten Betrags erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 des Hinterlegungsgesetzes Baden-Württemberg, also wenn
Auszahlungsantrag und Freigabeerklärung aller Beteiligten vorliegen
oder
ein rechtskräftiges Urteil bzw. Beschluss vorgelegt wird, aus dem sich die
Empfangsberechtigung des Antragstellers ergibt.
V. Vordrucke
Vordruck für den Antrag auf Geldhinterlegung:
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Vordruck für den Antrag auf Werthinterlegung:
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