Suchfunktion

Das Familiengericht ist zuständig für den Bezirk der Amtsgerichte Heilbronn und Brackenheim.

Telefon: (07131) 64-1
Telefax: (07131) 64-34400

Beim Familiengericht werden die durch § 23a GVG zugewiesenen und in § 111 FamFG definierten Familiensachen bearbeitet.
Die Familienrichter sind u. a. zuständig für Ehesachen, den Versorgungsausgleich sowie für Streitigkeiten aus dem Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht. Das Familiengericht befasst sich auf Antrag mit der Ehewohnung, dem Hausrat und dem Güterrecht. Es ist zuständig für Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz. Auch Kindschaftssachen und Lebenspartnerschaftssachen gehören zum Familiengericht.

Die Rechtspfleger der Familienabteilung bearbeiten die ihnen nach § 20 des Rechtspflegergesetzes zugewiesenen Angelegenheiten sowie die Angelegenheiten, die nicht nach § 14 Rechtspflegergesetz dem Richter vorbehalten sind.

Beim Familiengericht muss man sich meist durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Die Zuteilung der Verfahren zu den einzelnen Referaten der Familienabteilung erfolgt im Turnusverfahren. Dies bedeutet, dass die Verfahren nach einem bestimmten Schlüssel, der im Geschäftsverteilungsplan festgelegt ist, auf die verschiedenen Referate verteilt werden, wobei die Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, dem gleichen Referat zugewiesen werden.

In jedem Referat arbeitet ein Richter oder eine Richterin mit einer Geschäftsstelle zusammen. Der Richter hat die Aufgabe, die anfallenden Sachentscheidungen zu treffen. Die Geschäftsstelle ist für den gesamten organisatorischen Ablauf verantwortlich, z. B. die Ladung von Parteien und Zeugen zu den Verhandlungsterminen.
Wenn Sie wegen eines Verfahrens eine Frage haben, ist die Geschäftsstelle Ihr Ansprechpartner.

Gegen die Entscheidungen des Familiengerichts gibt es in der Regel ein Rechtsmittel zum Oberlandesgericht Stuttgart.

Die Oberlandesgerichte haben unterhaltsrechtliche Leitlinien herausgegeben, die zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Unterhaltssachen führen sollen.
Die Richterinnen und Richter müssen aber in jedem Einzelfall eigenständig entscheiden, ob sie diesen Leitlinien folgen.
Um die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Stuttgart einzusehen, klicken Sie bitte hier.

Da Streitigkeiten zwischen Eltern über Sorge- und Umgangsrechtsregelungen oft zusätzliche Belastungen für die betroffenen Kinder mit sich bringen, wurde die Verfahrenspraxis Elternkonsens entwickelt.
Informationen dazu finden Sie, wenn Sie diesen Link anklicken.

Fußleiste