Suchfunktion

Die Richter der Strafabteilung des Amtsgerichts Heilbronn beschäftigen sich vorwiegend mit Strafverfahren der leichteren bis mittleren Kriminalität mit einer Straferwartung von bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe im Erwachsenenbereich (Strafrichter bzw. Schöffengericht). Daneben besteht im Jugendbereich (Jugendrichter bzw. Jugendschöffengericht) eine Strafgewalt von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, wobei von den Jugendgerichten in den allermeisten Fällen keine Jugendstrafe, sondern sonstige erzieherisch wirkende Sanktionen festgesetzt werden.

Vor Erhebung der öffentlichen Klage sind die Richter der Strafabteilung in den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften bereits als sogenannte Ermittlungsrichter vielfältig tätig, so etwa im Bereich der Untersuchungshaft, der Anordnung von Durchsuchungen und der vorläufigen Entziehung von Fahrerlaubnissen. Nach dem rechtskräftigen Abschluss der Strafverfahren besteht eine weitere Zuständigkeit bzw. Mitwirkung etwa im Bereich der Bewährungsüberwachung oder auch bei Fragen der Strafvollstreckung.

Schließlich entscheidet der Strafrichter als Bußgeldrichter über Einsprüche oder sonstige Einwendungen gegen Bußgeldentscheidungen der Verwaltungsbehörden im Gerichtsbezirk.

Fußleiste