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Hier finden Sie allgemeine Hinweise zum Insolvenzverfahren.
Wenn Sie sich um die Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter bewerben wollen, klicken Sie bitte oben in der Navigationsleiste  auf "Service" und dann auf "Vorauswahl von Insolvenzverwaltern".
Weitere Informationen für Insolvenzverwalter finden Sie unter "Service" Unterpunkt "Hinweise für Insolvenzverwalter".

Das Insolvenzgericht Heilbronn ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Brackenheim, Besigheim, Heilbronn, Künzelsau, Marbach am Neckar, Öhringen, Schwäbisch Hall und Vaihingen/Enz, also alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichtsbezirks Heilbronn.

Dienstgebäude:
Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn
Geschäftsstellen: Zimmer 110, 202, 203
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Fax: 07131 64-34500

Wenn Sie beabsichtigen, einen Insolvenzantrag zu stellen oder Restschuldbefreiung zu erlangen, beachten Sie bitte Folgendes:

Ø Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Firmeninsolvenzen (Regelinsolvenz) und Insolvenzen von Einzelpersonen. Nur Einzelpersonen können die Restschuldbefreiung erlangen!

Ø Sind Sie Gewerbetreibender oder Selbständiger oder hatten Sie ein Gewerbe und haben Sie mehr als 19 Gläubiger oder aber schulden Sie aus Arbeitsverhältnissen Löhne, Sozialkassenbeiträge oder Lohnsteuern, ist ebenfalls das Regelinsolvenzverfahren durchzuführen.

Ø In allen anderen Fällen ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen. Sollte dies für Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatungsstelle der Landratsämter, Aufbaugilde oder Arbeiterwohlfahrten bzw. einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Ø Sie können sich u.a. an folgende Schuldnerberatungsstellen wenden:
   
wenn Sie im Landkreis Heilbronn wohnen:  

Schuldnerberatungsstelle (Jobcenter) Heilbronn, Rosenbergstraße 59, 74074 Heilbronn, Telefon 07131 3951-414: Diese Nummer ist Montag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. Alternativ kann man auch eine E-Mail senden an schuldnerberatung@landratsamt-heilbronn.de mit Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer.

wenn Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnen:

AWO KV Heilbronn, Olgastraße 2, 74072 Heilbronn, Telefon 07131 899 30 10 oder 07131 899 30 11, Fax 07131 899 30 01
Schuldner- und Insolvenzberatung der Aufbaugilde Heilbronn gGmbH, Olgastraße 19, 74072 Heilbronn, Telefon 07131 770 900

Ø Achtung! Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Formulare für alle Verfahrensarten erhalten Sie beim Insolvenzgericht, im Verbraucherinsolvenzverfahren auch bei den oben genannten Stellen. Im Verbraucherinsolvenzverfahren herrscht Formularzwang! Außerdem können Sie auf die erforderlichen Formulare auch auf dieser Seite zugreifen.

Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Antragsformular für das Verbraucherinsolvenzverfahren in der ab 01.07.2014 geltenden Fassung können Sie herunterladen, wenn Sie wenn Sie Download Dokument  hier klicken (das Formular wird in einem neuen Fenster geöffnet).

Formulare für das Regelinsolvenzverfahren
Bitte beachten Sie:
Seit 01.03.2012 gelten neue Bestimmungen für Anträge auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens.
Vor allem sind § 13 und § 22a der Insolvenzordnung zu beachten.
Den Text dieser Vorschriften können Sie lesen, wenn Sie Download Dokument hier klicken. (Öffnet den Text im gleichen Fenster)
Sie finden den Text aber auch auf den letzten beiden Seiten der nachfolgend zum Herunterladen angebotenen Anhörungsbogen für natürliche oder juristische Personen.

Formulare betreffend natürliche Personen
Wenn Sie als Einzelperson einen Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens stellen wollen, können Sie die folgenden als Word-Dokumente und PDF-Dokumente angebotenen Formulare verwenden:
Download Dokument  Download Antragsformular als Word-Dokument (geschützt)
Download Dokument  Download Anhörungsformular als Word-Dokument (geschützt)
Download Dokument  Download Anhörungsformular als PDF-Dokument
Das Antragsformular und das Anhörungsformular müssen Sie sowohl einreichen, wenn Sie jetzt noch selbständig tätig sind als auch, wenn Sie früher selbständig tätig waren und die selbständige Tätigkeit nicht mehr ausüben.
Wenn Sie jetzt noch selbständig tätig sind müssen Sie zusätzlich die Anlage zur selbständigen Tätigkeit ausfüllen.
Download Dokument  Download Anlage zur selbständigen Tätigkeit als Word-Dokument (geschützt)
Download Dokument  Download Anlage zur selbständigen Tätigkeit als PDF-Dokument

Formulare betreffend juristische Personen (z.B. GmbH)
Wenn Sie als Vertreter einer juristischen Person beantragen wollen, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen, müssen Sie das Antragsformular und das Anhörungsformular einreichen.
Download Dokument  Download Antragsformular als Word-Datei geschützt)
Download Dokument  Download Antragsformular als PDF-Datei
Download Dokument  Download Anhörungsformular als Word-Datei (geschützt)
Download Dokument  Download Anhörungsformular als PDF-Datei

Formulare für den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten

Sofern Sie beantragen wollen, dass Ihnen die Verfahrenskosten gestundet werden, können Sie durch Klicken auf eine der nachfolgenden Auswahlmöglichkeiten, das vom Amtsgericht Heilbronn verwendete Antragsformular herunterladen. Die Verfahrenskosten können nur in Verfahren betreffend natürliche Personen gestundet werden, jedoch nicht in Verfahren betreffed juristische Personen.

Download Dokument  Download als Word-Dokument (geschützt)

Download Dokument  Download als PDF-Dokument

Ø Überprüfen Sie Ihren Antrag vor Einreichung auf dessen Vollständigkeit, um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden!

Ø Beachten Sie bitte die angegebenen Sprechzeiten! Zweckmäßig ist eine telefonische Voranmeldung!

Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist finden Sie unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/index.html.

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