Suchfunktion
Hier finden Sie allgemeine Hinweise zum Insolvenzverfahren.
Wenn Sie sich um die Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter bewerben wollen, klicken Sie bitte oben in der
Navigationsleiste auf "Service" und dann auf "Vorauswahl von Insolvenzverwaltern".
Weitere Informationen für Insolvenzverwalter finden Sie unter "Service" Unterpunkt "Hinweise für Insolvenzverwalter".
Das Insolvenzgericht Heilbronn ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Brackenheim, Besigheim, Heilbronn, Künzelsau,
Marbach am Neckar, Öhringen, Schwäbisch Hall und Vaihingen/Enz, also alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichtsbezirks
Heilbronn.
Dienstgebäude:
Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn
Geschäftsstellen: Zimmer 110, 202, 203
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Fax: 07131 64-34500
Wenn Sie beabsichtigen, einen Insolvenzantrag zu stellen oder Restschuldbefreiung zu erlangen, beachten Sie bitte
Folgendes:
Ø Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Firmeninsolvenzen (Regelinsolvenz) und Insolvenzen von Einzelpersonen. Nur Einzelpersonen
können die Restschuldbefreiung erlangen!
Ø Sind Sie Gewerbetreibender oder Selbständiger oder hatten Sie ein Gewerbe und haben Sie mehr als 19 Gläubiger oder aber
schulden Sie aus Arbeitsverhältnissen Löhne, Sozialkassenbeiträge oder Lohnsteuern, ist ebenfalls das
Regelinsolvenzverfahren durchzuführen.
Ø In allen anderen Fällen ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen. Sollte dies für Sie zutreffen, wenden
Sie sich bitte an eine Schuldnerberatungsstelle der Landratsämter, Aufbaugilde oder Arbeiterwohlfahrten bzw. einen Rechtsanwalt oder
Steuerberater.
Ø Sie können sich u.a. an folgende Schuldnerberatungsstellen wenden:
wenn Sie im Landkreis Heilbronn wohnen:
Schuldnerberatungsstelle (Jobcenter) Heilbronn, Rosenbergstraße 59, 74074 Heilbronn, Telefon
07131 3951-414: Diese Nummer ist Montag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 08:00
Uhr bis 13:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. Alternativ kann man auch eine E-Mail senden an schuldnerberatung@landratsamt-heilbronn.de mit Angabe von Name, Adresse
und Telefonnummer.
wenn Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnen:
AWO KV Heilbronn, Olgastraße 2, 74072 Heilbronn, Telefon 07131 899 30 10 oder 07131 899 30 11, Fax 07131
899 30 01
Schuldner- und Insolvenzberatung der Aufbaugilde Heilbronn gGmbH, Olgastraße 19, 74072 Heilbronn, Telefon 07131 770
900
Ø Achtung! Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Formulare für alle Verfahrensarten erhalten Sie beim Insolvenzgericht, im Verbraucherinsolvenzverfahren auch bei den oben genannten Stellen. Im Verbraucherinsolvenzverfahren herrscht Formularzwang! Außerdem können Sie auf die erforderlichen Formulare auch auf dieser Seite zugreifen.
Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Antragsformular für das Verbraucherinsolvenzverfahren in der ab 01.07.2014 geltenden Fassung können Sie herunterladen,
wenn Sie wenn Sie hier
klicken (das Formular wird in einem neuen Fenster geöffnet).
Formulare für das Regelinsolvenzverfahren
Bitte beachten Sie:
Seit 01.03.2012 gelten neue Bestimmungen für Anträge auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens.
Vor allem sind § 13 und § 22a der Insolvenzordnung zu beachten.
Den Text dieser Vorschriften können Sie lesen, wenn Sie hier klicken. (Öffnet den Text im gleichen Fenster)
Sie finden den Text aber auch auf den letzten beiden Seiten der nachfolgend zum Herunterladen angebotenen Anhörungsbogen für
natürliche oder juristische Personen.
Formulare betreffend natürliche Personen
Wenn Sie als Einzelperson einen Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens stellen wollen, können Sie die
folgenden als Word-Dokumente und PDF-Dokumente angebotenen Formulare verwenden:
Download
Antragsformular als Word-Dokument (geschützt)
Download
Anhörungsformular als Word-Dokument (geschützt)
Download
Anhörungsformular als PDF-Dokument
Das Antragsformular und das Anhörungsformular müssen Sie sowohl einreichen, wenn Sie jetzt noch
selbständig tätig sind als auch, wenn Sie früher selbständig tätig waren und die selbständige Tätigkeit
nicht mehr ausüben.
Wenn Sie jetzt noch selbständig tätig sind müssen Sie zusätzlich die Anlage zur selbständigen
Tätigkeit ausfüllen.
Download
Anlage zur selbständigen Tätigkeit als Word-Dokument (geschützt)
Download
Anlage zur selbständigen Tätigkeit als PDF-Dokument
Formulare betreffend juristische Personen (z.B. GmbH)
Wenn Sie als Vertreter einer juristischen Person beantragen wollen, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren zu
eröffnen, müssen Sie das Antragsformular und das Anhörungsformular einreichen.
Download
Antragsformular als Word-Datei geschützt)
Download
Antragsformular als PDF-Datei
Download
Anhörungsformular als Word-Datei (geschützt)
Download
Anhörungsformular als PDF-Datei
Formulare für den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten
Sofern Sie beantragen wollen, dass Ihnen die Verfahrenskosten gestundet werden, können Sie durch Klicken auf eine der nachfolgenden Auswahlmöglichkeiten, das vom Amtsgericht Heilbronn verwendete Antragsformular herunterladen. Die Verfahrenskosten können nur in Verfahren betreffend natürliche Personen gestundet werden, jedoch nicht in Verfahren betreffed juristische Personen.
Download als Word-Dokument (geschützt)
Download
als PDF-Dokument
Ø Überprüfen Sie Ihren Antrag vor Einreichung auf dessen Vollständigkeit, um Verfahrensverzögerungen zu
vermeiden!
Ø Beachten Sie bitte die angegebenen Sprechzeiten! Zweckmäßig ist eine telefonische Voranmeldung!
Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist finden Sie unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/index.html.